Abgabe auf Einwegkunststoff

Hersteller von Wegwerfprodukten aus Kunststoff werden stärker in die Verantwortung genommen. Ab 2024 sind sie verpflichtet, eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds zu leisten, zeigt das Umweltbundesamt (UBA) an. Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkten) und anderen Einwegkunststoffartikeln gilt dann die erweiterte Herstellerverantwortung. Das neue Einwegkunststofffondsgesetz beteiligt die Unternehmen somit an den Kosten für die Entsorgung der Plastikabfälle im öffentlichen Raum. Der Einwegkunststofffonds ist am UBA angesiedelt und wird über die digitale Plattform DIVID verwaltet. Betroffenen sind Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse. 2024 beginnt zunächst die Registrierung, die zu zahlende
Read More