Entwaldungsgesetz gelockert

Das EU-Parlament hat die bereits vereinbarten Erleichterungen verabschiedet. Große Marktteilnehmer und Händler haben nun ein weiteres Jahr Zeit, die 2023 beschlossene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) umzusetzen, kleine Unternehmen sogar bis zum 30. Juni 2027. Kleine Primärerzeuger brauchen zudem nun nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abzugeben. Darüber hinaus sind künftig allein die Unternehmen, die ein relevantes Produkt erstmalig in den EU-Markt einführen, für die Sorgfaltserklärungen verantwortlich, nicht jedoch die Unternehmen und Händler, die es anschließend vermarkten. Bis zum 30. April 2026 muss die Kommission die Auswirkungen des Gesetzes und den Verwaltungsaufwand bewerten. Außerdem werden gedruckte Produkte aus der Verordnung gestrichen – und in Gebieten, in denen keine Entwaldungsgefahr besteht, die Bestimmungen gelockert. Das EUDR soll Entwaldung, die mit dem EU-Verbrauch von Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk und Rinderprodukten verbunden ist, verhindern – und damit auch ein Fortschreiten des Klimawandels sowie den Verlust der biologischen Vielfalt.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche größer als die EU – durch Entwaldung verloren gegangen sind. Der EU-Verbrauch verursacht etwa 10 % der globalen Entwaldung. Palmöl und Soja machen mehr als zwei Drittel davon aus.