
05.09.2025
Vorläufiger DPP-Standard veröffentlicht
GS1 hat einen vorläufigen Anwendungsstandard rund um den Digitalen Produktpass (DPP) veröffentlicht. Unternehmen erhalten damit eine Orientierung, wie sie die künftigen EU-Anforderungen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) umsetzen können. Der „DPP Provisional Application Standard“ definiert, wie Produkte, Unternehmen und Standorte eindeutig identifiziert und mit geeigneten Datenträgern wie QR-Codes, DataMatrix oder EPC/RFID versehen werden können, um den Zugang auf die Informationen des Digitalen Produktpasses sicherzustellen. Zudem legt der Standard fest, welche GS1-Standards dafür eingesetzt werden, er beschreibt Anwendungsfälle entlang der Wertschöpfungskette und bietet klare Vorgaben, wie Daten strukturiert werden. Auf diese Weise schafft er die technische Grundlage, um die Anforderungen bezüglich der ESPR zuverlässig umzusetzen und Verbrauchern, Geschäftspartnern und Behörden gleichermaßen zugänglich zu machen.
Mehr Transparenz für die gesamte Wertschöpfungskette
Der digitale Produktpass ist für bestimmte Produktgruppen in der EU ab 2027 verpflichtend. Mit diesem sollen Produktinformationen zu Nachhaltigkeit, Reparaturfähigkeit und Recycling über den gesamten Lebenszyklus hinweg verfügbar gemacht werden. Diese Informationen sollen Verbraucher, Geschäftspartner und Behörden direkt abrufen können, beispielsweise über einen QR-Code am Produkt. Die dadurch entstehende Transparenz soll dazu beitragen, Produkte länger nutzbar zu machen.