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Lebensmittelwerbung für Kinder

ZAW Lebensmittelwerbung für Kinder

Mehr Kinderschutz bei Lebensmittelwerbung

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat seine Verhaltensregeln überarbeitet: Ab 1. Juni wird die Lebensmittelwerbung für Kinder weiter eingeschränkt. Der Schutz vor „Dickmacher-Werbung“ wird dann auf Unter-14-Jährige ausgeweitet.  Bereits seit 2009 besteht eine, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Selbstverpflichtung von Herstellern, Handel, Agenturen und Medien. Diese sieht vor, ...

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