
07.04.2025
Entlastung bei Transportverpackungen
Die Arbeitsgemeinschaft gewerblich genutzter Papier-, Pappe- und Kartonverpackungen (PPK), auch Agepa, hat dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Bmuv) eine Garantieerklärung übergeben, mit der sie sich verpflichtet, die stoffliche Verwertung von PPK dauerhaft auf einem hohen Niveau zu halten. Die Verpackungspapierhersteller übertreffen bereits heute die gesetzlichen Recyclingvorgaben: Die Verwertungsquote liegt stabil über 90 Prozent und soll bis 2030 auf 95 Prozent steigen. Durch ein unabhängiges Monitoring wird die Einhaltung dieser hohen Quoten jährlich überprüft und dem BMUV vorgelegt. Ein Fachbeirat aus Wissenschaft und Wirtschaft begleitet diesen Prozess, um Transparenz und eine objektive Evaluierung der Recyclingquoten zu gewährleisten. Die Agepa setzt damit ein starkes Zeichen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und stellt klar, dass keine zusätzliche Lizenzierungspflicht für gewerblich genutzte PPK-Transportverpackungen notwendig ist. Diese Pflicht entfällt für alle Verwender, also jedes Wirtschaftsunternehmen, dass seine Waren und Produkte in PPK-Transportverpackungen zum Versand einsetzt, die nicht den privaten Endverbraucher oder vergleichbare Stellen erreichen. Das Ziel ist es, ein nachhaltiges und effizientes System zur stofflichen Verwertung zu gewährleisten und gleichzeitig die Notwendigkeit für zusätzliche staatliche Eingriffe zu verhindern. Die Garantieerklärung zeigt die Verantwortung der Verpackungspapierhersteller und unterstützt die Umsetzung der EU-Vorgaben, zukünftig die Daten zu Verpackungen an die Kommission zu melden, in einer praxisnahen und ressourcenschonenden Weise.