Verpackungssteuer: Geringer Effekt

Nach einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, GVM, und des Instituts für Energie- und Umweltforschung, ifeu, haben die Auswirkungen der kommunalen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen lediglich einen minimalen Umwelteffekt. Laut der Untersuchung würde selbst bei einer Hochrechnung auf das gesamte Bundesgebiet das Verpackungsaufkommen demnach um 0,04 Prozent und die deutschen Treibhausgasemissionen um 0,0013 Prozent sinken. Gleichzeitig bringe eine solche Steuer erhebliche wirtschaftliche und bürokratische Belastungen für Unternehmen, Kommunen und Verbraucher mit sich. So entstünden laut GVM und ifeu für Betriebe zusätzliche Dokumentationspflichten, Anpassungen von Kassensystemen und Schulungsaufwand. Die Abgabenbelastung auf die betroffenen Verpackungen könne von derzeit rund 0,1 Milliarden Euro auf 4,1 Milliarden Euro steigen. Langfristig würden die zusätzlichen Kosten überwiegend über höhere Preise an Verbraucher weitergegeben. Die Studie kommt zudem zu dem Ergebnis, dass sich das Verpackungsaufkommen durch Ausweichreaktionen häufig lediglich verlagere – etwa auf vorverpackte Produkte, nicht steuerpflichtige Verpackungen oder Nachbarkommunen. 89 Prozent der betroffenen Verpackungsmengen unterlägen bereits anderen regulatorischen Instrumenten und Abgaben.

Tübingen hatte im Jahr 2022 eine Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen von Speisen und Getränken sowie auf Einweggeschirr eingeführt. Eine einheitliche bundesweite Regelung gibt es bisher nicht. Bayern beispielweise lehnt eine Einweg-Verpackungssteuer ab und hat diese gesetzlich untersagt.