Abgabe auf Einwegkunststoff
Hersteller von Wegwerfprodukten aus Kunststoff werden stärker in die Verantwortung genommen. Ab 2024 sind sie verpflichtet, eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds zu leisten, zeigt das Umweltbundesamt (UBA) an. Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkten) und anderen Einwegkunststoffartikeln gilt dann die erweiterte Herstellerverantwortung. Das neue Einwegkunststofffondsgesetz beteiligt die Unternehmen somit ...